

Wort, Wille und Wert in der Vertragsauslegung
pp. 145-166
in: Albrecht Koschorke (ed), Komplexität und Einfachheit, Stuttgart, Metzler, 2017Abstract
Die das Subjekt und den Autoren eines Textes infrage stellenden Stürme in Philosophie, Psychologie und Literaturwissenschaft sind am Vertragsrecht scheinbar spurlos vorbeigezogen. Weder Nietzsche, noch Freud, noch Barthes haben den Gesetzgeber oder die Gerichte davon abgehalten, den »wirklichen Willen« der Vertragsparteien für maßgeblich zu erklären, diese als Urheber des Vertrages zu verstehen und die Vertragsauslegung danach auszurichten.