

Das "Historische" in den Sozialwissenschaften
pp. 193-203
in: , Methodenlehre der Sozialwissenschaften, Berlin, Springer, 1936Abstract
Wir haben in den Grundüberlegungen des ersten Teiles dieser Arbeit großen Nachdruck auf die Feststellung gelegt, daß schon in den vorwissenschaftlichen Begriffen von Tatsachen, und umsomehr in den wissenschaftlichen Begriffen von Tatsachen nicht pure rezeptive Befunde niedergelegt erscheinen, sondern daß in ihnen auch Annahmen über generelle Verknüpfungen eingeschlossen sind. Weiters haben wir dargetan, wie unter Berücksichtigung dieses Umstandes die Abgrenzung zwischen "Tatsache" und "Gesetz" zu formulieren ist. Auf diese Ergebnisse ist nun bei Bestimmung des Begriffs der historischen Tatsache — als des Themas der Geschichtswissenschaften — sorgfältig Bedacht zu nehmen. Die gründlichsten und für die geschichtstheoretischen Forschungen innerhalb des letzten Menschenalters maßgebenden Untersuchungen zu dieser Problematik wurden von Rickert1 im Anschluß an Gedanken Windelbands2 durchgeführt. Er bestimmt den logischen Ort der Geschichtswissenschaften im engeren Sinne — d. h. der Wissenschaften von der Menschengeschichte — mit Hilfe der Klassifikation nach den beiden Gegensatzpaaren: "generalisierende (nomothetische) Wissenschaften" — "individualisierende (idiographische) Wissenschaften" und "wertfreie Wissenschaften" — "werthezogene Wissenschaften".